Bildschirmarbeitsbrille

Arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiterinnen haben die Möglichkeit, sich eine spezielle Sehhilfe für die Arbeit an Bildschirmgeräten über den MDR beschaffen zu lassen. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den MDR ist, dass die Betriebsärztin im Rahmen einer Untersuchung die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille feststellt und eine Verordnung ausschreibt. Die Verträge mit der MDR-Betriebsärztin und der Firma Apollo Optik wurden entsprechend erweitert. Alle erforderlichen Informationen zur Verfahrensweise sowie die entsprechenden Ansprechpartnerinnen findet ihr auf dem Merkblatt im Intranet.