Ermäßigter Beitragssatz

Wer eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit beim MDR anfängt, wird vom MDR bei der Krankenkasse angemeldet. Das tut er aber nur zu einem “ermäßigten Beitragssatz”. Dieser beinhaltet nur eingeschränkte Leistungen der Kasse, z.B. KEIN Krankengeld nach dem 43. Tag (also steht man, wenn man mehr als 6 Wochen krank sein sollte, dann ohne Geld da).

Um das zu verhindern, muss formlos per Mail/Brief gegenüber der Krankenkasse erklärt werden, dass ab sofort der “allgemeine Beitragssatz” mit Anspruch auf Krankengeld abgeführt werden soll. Die Differenz zwischen den beiden Beitragssätzen beträgt 0,6% des Einkommens.

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zuletzt geändert: 24.01.2024