Unfallversicherung


Achtung wichtiger Hinweis! Die Unfallversicherung betrifft nur abhängig Beschäftigte, und keine Selbstständigen. Selbstständige müssen sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern.

Erleidet eine versicherte MDR-Mitarbeiterin einen Arbeitsunfall, so ist neben der medizinischen Betreuung innerhalb von drei Arbeitstagen eine betriebliche Unfallmeldung durch die unmittelbare Vorgesetzte bzw. gemeinsam mit ihr auszufüllen. Feste und freie Mitarbeiterinnen nutzen dazu das entsprechende Formular.

Passiert der Unfall während der Arbeit oder auf dem Weg dahin, ist Folgendes (Link ins Intranet) zu tun:

  • die Erstversorgung – so viel Zeit muss sein,
  • die zuständige Führungskraft einschalten,
  • zur Durchgangsärztin,
  • Formulare ausfüllen, die Unfallanzeige

Nachdem die ausgefüllte Unfallmeldung von der unmittelbaren Vorgesetzten und der zuständigen Personalvertretung unterschrieben wurde, wird die Unfallmeldung an den Sicherheitsingenieur geschickt. Er bearbeitet die Unfallmeldung und leitet sie an die Behörden weiter.

Das Formular zur Unfallmeldung kann über den Sicherheitsingenieur bezogen werden bzw. ist unter U wie Unfallanzeige im Formularportal im Intranet verfügbar.

Der Unfallversicherer bei einem Arbeitsunfall ist für MDR-Mitarbeiterinnen die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).